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Ausflüge, Wandertouren und Spaziergänge in Corona-Zeiten - Was ist noch möglich?

[04.04.2020]

Die Verfügungen sind je nach Bundesland – und sogar Landkreis – unterschiedlich. Der Kreis Südwestpfalz hat eine eingeschränkte Ausgangssperre verhängt, die auch Wanderer oder GeocacherInnen betrifft: “Das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen sowie der Wald.” (§28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), Punkt 1)

Ausgenommen vom Verbot “wenn öffentliche Orte gemäß Ziffer 1. alleine, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, ohne vermeidbaren Aufenthalt zügig durchschritten werden. Dies gilt auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren, die ins Freie verbracht werden müssen.”

Der Mindestabstand von 1,5 m muss dabei unbedingt eingehalten werden!
Aus dieser Verfügung lassen sich weitere Maßnahmen ableiten:

  • Stark besuchte Ausflugsziele und Wanderwege unbedingt meiden!
  • Dies gilt auch für schmale Pfade/Trails, wo es nicht möglich ist, die 1,5 m Distanz zu wahren.
  • Bitte keine Picknick-Pausen an Sitzgruppen einlegen!

Wegeundpunkte Tipps:

  • Kleinere Touren in der Heimat planen, wenn möglich, von der eigenen Wohnung aus.
  • Allein oder zu zweit wandern, mit dem Partner oder mit der engsten Familie.
  • Wanderungen zu einsamen, wenig besuchten Orten in der Natur, abseits vom Mainstream.
  • Ausgeschilderte/populäre Wanderwege umgehen.